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Munafa ebook

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Read Ebook: Das Nationaltheater des Neuen Deutschlands. Eine Reformschrift by Devrient Eduard

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Ebook has 122 lines and 17301 words, and 3 pages

Der austretende Director -- wenn nicht Straff?lligkeit ihn aus der Genossenschaft entfernt -- nimmt seine fr?here Stellung im Personale, oder diejenige ein, welche auf diesen Fall mit dem Ministerium verabredet worden. Es leuchtet ein, dass das Ministerium ?berhaupt in jedem einzelnen Falle mit dem gew?hlten Director ?ber die Bedingungen der Annahme ?bereinkommen muss. Dazu ist aber die dringende Warnung auszusprechen: den Director der Residenztheater in keiner Weise bei den Einnahmen zu betheiligen. Er darf niemals pers?nlichen Gewinn, sondern nur die Ehre und W?rde des Institutes im Auge haben.

Die Stellung des Directors wird sich erst ?bersehen lassen, wenn die ganze Organisation des Theatervorstandes klar ist.

Der Kreis dieser Wirksamkeit wird bereits an vielen B?hnen von dem Kapellmeister beherrscht, darum w?rden die in Amt befindlichen fast ?berall f?r die neue Organisation passen. Es g?lte nur: den Umfang ihrer Machtvollkommenheit und also ihrer Verantwortlichkeit zweifellos festzustellen und da, wo die musikalischen Angelegenheiten in verschiedenen H?nden liegen, sie in einer einzigen zu centralisiren. Wo zwei gleichberechtigte Kapellmeister im Amte sind, m?sste der eine dem anderen untergeordnet oder die Directionsgewalt j?hrlich abwechselnd in ihre Hand gelegt werden, bis ein Personenwechsel ?ber diese Auskunft hinweghilft. Denn unverr?ckt muss an dem Grundsatze festgehalten werden, dass die Verantwortung ?berall in eine einzige Person auslaufe, damit die so geregelten einzelnen Kreise schnell und gelenkig f?r den allgemeinen Zweck bewegt werden k?nnen.

Diese Einrichtungen d?rfen nat?rlich nur in Uebereinkunft mit dem Director getroffen werden, weil derselbe sich mit dem musikalischen Mitdirector in grunds?tzlicher Uebereinstimmung f?hlen muss. Wenn daher die Stelle des Kapellmeisters neu zu besetzen ist, so muss der Director sich mit der Aufstellung der Candidaten, welche das Ministerium oder der musikalische Ausschuss, neben den von ihm selbst vorzuschlagenden, pr?sentiren will, einverstanden erkl?ren.

Ob man alle Orchestermitglieder f?r stimmberechtigt erkl?ren will, muss lokalen Bestimmungen ?berlassen bleiben.

Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abh?ngen. Zu erw?gen ist nur, dass der R?cktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da m?glich ist, wo ein zweiter Kapellmeister daf?r einzutreten vorhanden ist.

Dass dieser Posten von der allergr?ssten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl ein, als dass die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire -- die ebensowohl beim Post- oder Steuerfache angestellt sein k?nnten -- diesen Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer B?hnenreform fast ?berall neu besetzt werden m?ssen.

Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen, weil keine wahlberechtigte K?rperschaft dazu vorhanden ist. Die darstellenden Mitglieder k?nnen in ihrer Mehrheit kein Urtheil ?ber seine Bef?higung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht dergestalt von ihm abh?ngig, dass er der Mann ihres Vertrauens sein m?sste. Es wird gen?gen, wenn die Majorit?t des Ausschusses der darstellenden K?nstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium, in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern, vorgenommen wird.

Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen eine corporative Vertretung beizumessen w?re und denen man darum eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen Literatur zumuthen k?nnte.

Gleich den Musikern, Choristen und T?nzern erw?hlt allj?hrlich das darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuss von mindestens f?nf M?nnern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.

Der, nach Wahl zweier Regisseure mindestens aus drei Personen bestehende Ausschuss der darstellenden K?nstler wird in dieser Zahl j?hrlich neu gew?hlt, wenn nicht der Austritt eines oder beider Regisseure eine Erg?nzungswahl n?thig macht.

Der Ausschuss der drei K?nstler ist, wie bei den andern Genossenschaften, Vorstand der Almosen-, Pensions- und Wittwenkassen u. s. w., zugleich aber ?bt er die Vertretung des Kunstpersonals der Direction gegen?ber. Er wird dadurch zum Mittelgliede der Ausgleichung f?r die entgegenstehenden Interessen, die sich so oft in der Theaterpraxis geltend machen. In vielen Streitf?llen, welche nach dem Buchstaben der Theatergesetze nicht, sondern nur nach dem Urtheile Sachverst?ndiger zu entscheiden sind, bei Beschwerden ?ber parteiische Rollenvertheilung, ?ber Beeintr?chtigung k?nstlerischer Rechte, welche durch kein geschriebenes Wort zu sichern sind, hingegen auch bei bestrittenen Anspr?chen der Direction wird das Hinzutreten des Ausschusses zu denjenigen Vorst?nden, in deren Gebiet der Fall schl?gt, eine Jury bilden, welche dem Ausspruche eine gr?ssere Unparteilichkeit verleihen muss. Alle Gesetze, Ordnungs- und Strafverf?gungen, Entlassungen wegen Dienstvergehungen oder gr?blicher Vernachl?ssigung -- welche auch lebensl?nglich Angestellten nicht erspart werden d?rfen -- werden, unter Mitwirkung des Ausschusses erlassen, eine gerechtere Anerkennung erlangen und verdienen. Der Ausschuss, die Interessen des Personals vertretend und zugleich auf der Schwelle der Direction stehend, wird das Gleichgewicht zwischen dem allgemeinen und dem Einzelinteresse am sichersten halten k?nnen. Und was noch ?beraus wichtig ist, der Ausschuss wird eine Vorbereitungsstufe abgeben f?r die Directionstalente, die rascher als bisher in die k?nstlerischen Aemter eintreten werden, wenn sie sich auszeichnen, weil die kr?ftigere Bewegung, welche die Selbstregierung in den Genossenschaften hervorbringen muss, die abgenutzten Vorst?nde nicht lange an der Spitze dulden, ?berhaupt die Hemmnisse der Anciennet?t, des Rollenmonopols u. s. w. beseitigen wird.

Bei einer solchen B?hnenverfassung wird die Direction -- aus dem besonnenen Vertrauen der Genossenschaft hervorgegangen, deren beste Einsicht sie repr?sentirt -- an und f?r sich stark sein, aber die Oberbeh?rde darf sie auch in keiner Machtvollkommenheit beschr?nken, welche es ihr m?glich macht, die ganze Verantwortung f?r die Leistungen der B?hne zu ?bernehmen und dem Personal gegen?ber die vollkommenste Autorit?t zu behaupten.

Die St?rke der Theaterdirection soll aber keinesweges den Einfluss der Staatsbeh?rde ausschliessen. Die Direction -- abgesehen von ihrer sp?ter zu besprechenden administrativen Abh?ngigkeit -- hat alle ihre Pl?ne, vorhabenden Einrichtungen und vorzubereitenden Arbeiten, viertelj?hrlich etwa, dem Ministerialdirector vorzulegen, damit er sich ?berzeuge, ob das Institut die Staatstendenzen innehalte.

Ferner ist das Ministerium in allen Streitsachen letzter und oberster Gerichtshof, sowohl in Differenzen zwischen Direction und Untergebenen, als zwischen den Mitgliedern der Direction selbst, oder in Klagen gegen dieselbe von Seiten der Autoren, des Publikums u. s. w., sie m?gen sich nun auf materielle Forderungen oder auf solche, welche den Geist des Institutes betreffen, richten.

Die Aufgaben, welche dem so reformirten Nationaltheater gestellt werden m?ssen, sind nicht gering.

Auf einem Nationaltheater soll keine Woche vergehen, in welcher nicht eins der Werke aus diesem klassischen Cyklus gegeben wird. Jedes kirchliche oder politische Fest, jeder f?r die Nation merkw?rdige Tag -- bezeichne er eine grosse Begebenheit oder die Geburt eines grossen K?nstlers u. s. w. -- werde durch eine entsprechende Vorstellung gefeiert und in die Sympathie der Gegenwart gezogen. Auch die wichtigen Ereignisse des Tages sollen ihren Ausdruck auf der Nationalb?hne finden; sie soll nicht bestimmt sein, die Eindr?cke des Lebens vergessen zu machen, sondern dem Volke ein h?heres und heiteres Verst?ndniss derselben zu er?ffnen.

Dagegen fordert gerade die Achtung vor der Autorschaft, dass eine strenge Auswahl unter den Tageserzeugnissen vorgenommen, das Mittelm?ssige und Schlechte nicht gleichberechtigt mit dem Guten betrachtet werde. Es fordert die Achtung und R?cksicht f?r die darstellenden K?nstler, dass ihre Kraft und ihr Eifer nicht durch die Besch?ftigung mit nichtsbedeutenden Arbeiten abgestumpft werden. Es fordert die Achtung vor dem Publikum: dass man es sicher stelle gegen die Langeweile an der Darstellung von Arbeiten, wie sie zuf?llig einlaufen und wor?ber dem Publikum hinterher das Urtheil ?berlassen wird. Die Direction ist dazu eingesetzt, ein Urtheil im Voraus zu haben und dem Publikum nur wahrhaft Erfreuendes oder Begeisterndes anzubieten, nicht aber das Vertrauen zu t?uschen, mit dem das Volk sein Theater betritt, nicht die Kr?fte und Mittel, die es ihr zur Verwendung ?bergiebt, aus pers?nlicher R?cksicht oder Furcht vor Journalartikeln abgewiesener Autoren zu vergeuden. Die Direction eines Nationaltheaters soll ihre B?hne nicht zum Tummelplatz f?r blosse Neuigkeiten und unreife Versuche er?ffnen, dagegen sie mit aller Hingebung den werthvollen Arbeiten anbieten und das Interesse der Autoren bei der Darstellung zu ihrem eigenen machen.

Die ganze Praxis der k?nstlerischen Leitung hier zu besprechen, ist weder zul?ssig noch n?thig, einige Momente aber scheinen mir anregender Erw?hnung zu bed?rfen.

Cost?mier und Decorateur m?ssen also in genauem Einverst?ndniss gehalten werden. Wo es die Verh?ltnisse gestatten, muss ihnen der Rath grosser malerischer Capacit?ten gewonnen werden; wie denn ?berhaupt mit den H?chstbef?higten in Literatur, Plastik, Musik, auch aller Wissenschaft, die sonst der B?hne dienen kann, die Verbindung mehr gesucht und unterhalten werden muss, als es bisher der Fall war. Zu diesen Zwecken m?ssen die Theatervorst?nde zugleich Mitglieder der Kunstakademie sein. Auch wird die ministerielle Gesammtleitung aller K?nste dem Theater grosse Unterst?tzung verschaffen, sich von allen K?nsten das Beste anzueignen, sich stets mitten in der Str?mung allseitigen Lebens zu halten, um so in seinen Werken der Nation das Trefflichste bieten zu k?nnen.

Ihre Eigenheit dabei zu bewahren, wird freilich eine neue Aufgabe der Schauspielkunst und ihrer Leitung sein. Indem sie aber von Allen entlehnt, das Entlehnte jedoch anders und frei benutzt, werden in ihr auch die ?brigen K?nste ihr eignes Wesen sch?rfer erkennen; sie wird so den Kreis der akademischen K?nste erst verst?ndigend abschliessen.

Selbst?ndig muss die Theaterdirection sich durchaus erhalten, unabh?ngig von allen Forderungen, in deren Erf?llung die einzelnen K?nste sich selbst gern auf dem Theater f?nden. Die Schauspielkunst muss wissen, was sie auszuf?hren vermag, und darum Alles abweisen was sie nicht lebendig machen kann. Sie muss die Productionen der andern K?nste zu verwenden wissen, nicht aber sich ihnen dienstbar machen. Gleichweit von theatralischer Herk?mmlichkeit, wie von unfruchtbaren Experimenten, hat sie den schwierig einzuhaltenden Weg einer unabl?ssigen Fortentwicklung und Bereicherung der Kunst in den Grenzen ihrer eigensten Natur zu finden.

Die Abende, an denen das Theater feiert, w?rden, f?r das Publicum um so gelegener, durch Concerte oder Kunstgen?sse anderer Art ausgef?llt werden.

Der Ausgabeetat werde nach der Summe, welche der Staatszuschuss und dem Minimalsatz der j?hrlichen Einnahme ergeben, festgesetzt. Derselbe m?sse nur nach Massgabe erworbener Uebersch?sse ?berschritten werden d?rfen, j?hrlich aber ein Theil des Staatszuschusses zu einem Reservefonds zur?ckgelegt werden, damit die mannichfachen Wechself?lle, denen das Theater durch die Zeitereignisse ausgesetzt ist, dasselbe niemals mittellos finden. Von diesen Grundz?gen der Theater?konomie m?sse niemals gewichen werden, damit der Staat die Garantie h?tte: nur in den ausser aller menschlichen Berechnung liegenden F?llen vor den Riss treten zu m?ssen.

Der Ausgabeetat werde nach monatlichen Durchschnittssummen, je nach den verschiedenen Zweigen geordnet, wie dies schon jetzt gebr?uchlich ist. Das Ministerium hat diese Eintheilung zu best?tigen, aber auch speciell dar?ber zu wachen, dass sie nicht ohne Noth ?berschritten werde. K?nstler sind selten geschickte Haushalter, daher muss der Regierung zustehen: die Direction, in Bezug auf die Geldverwendung genau zu controlliren und jeden Augenblick dar?ber Rechenschaft fordern zu d?rfen.

Dieser Posten, so wie der des Cassirers und anderer bloss verwaltenden Beamten, wird durch die Regierung, in Uebereinkunft mit der k?nstlerischen Direction, besetzt.

Mit der Bemerkung: dass Anordnungen ?ber Baulichkeiten in den Theatern, ?ber Hausordnung, die Aufnahme des Publicums u. s. w. von der k?nstlerischen Direction, aber nur unter specieller Best?tigung der Oberbeh?rde vorzunehmen sind, dass also die Direction, wie frei sie auch auf rein k?nstlerischem Gebiete zu schalten habe, aus dem der Administration doch entschieden abh?ngig sein m?sse -- wird die Auseinandersetzung des Verh?ltnisses zwischen Ministerium und Theaterdirection abgeschlossen sein.

Freilich m?ssten aber alle f?nf Theater Staatsanstalten werden und ihre abgesonderten Directionen dem gemeinsamen h?heren Prinzipe und der Beaufsichtigung der Regierung unterworfen werden.

Berlin besitzt drei Theater, angemessen in Lage und Beschaffenheit, um eine nat?rliche Scheidung mit dem sch?nsten Erfolge vornehmen zu k?nnen.

Es wird dies ein Theater sein, am beliebtesten bei dem grossen Publicum und vielleicht mit einem geringeren Zuschuss, als ihr jetzt durch die Krone zu Theil wird, im sch?nsten Flor zu erhalten.

Auf welche Weise das K?nigst?dter Theater g?nzlich in Besitz der Krone und so der Regierung zu bringen w?re, muss Gegenstand abgesonderter Er?rterung bleiben.

Die Subvention des K?nigl. Theaters w?rde zwischen Oper und Schauspiel zu vertheilen sein. Nach der Erfahrung, welche die Trennung der Wiener Theater an die Hand giebt, w?rde Oper und Ballet 2/3, das Schauspiel 1/3 davon brauchen.

Alle drei Theater erhielten abgesonderte Directionen, nach der vorbeschriebenen Organisation, und f?nden ihre gemeinsame Oberdirection im Ministerium. Dieselbe h?tte nicht nur Einsicht zu nehmen von den Arbeitspl?nen der einzelnen Directionen -- wie fr?her angegeben -- sie h?tte diese auch s?mmtlich, vielleicht monatlich, zu gemeinschaftlichen Sitzungen zu versammeln, damit die verschiedenartige Th?tigkeit doch nach einem ?bereinstimmenden Plane und Geiste geordnet werde, die neuen Werke sich nicht gegenseitig im Eindruck beim Publicum hindern, die Gattungen richtig gesondert blieben u. s. w. Zugleich w?rden, durch diese gemeinschaftliche ministerielle Oberdirection, ausnahmsweise Auff?hrungen von Werken, welche den Zusammentritt der ersten Talente aller Gattungen erfordern, m?glich bleiben; wie die Vorstellungen der Antigone, des Sommernachtstraumes u. s. w. Der Uebelstand einer absoluten Trennung des musikalischen vom recitirenden Drama, der in Wien so oft empfunden wird, w?re dadurch vermieden und die grossartigste Entfaltung der Dramatik, dem ganzen Umfang ihrer Mittel nach, bliebe freigegeben.

Nat?rlich d?rften solche combinirte Vorstellungen nur ausnahmsweise und durch die hohe Bedeutung ihres Gehaltes gebotene sein, damit eine abgesonderte Entwicklung der Gattungen und der einzelnen Theater nicht zu oft gehindert w?rde.

Welch eine Vollendung die dramatische Kunst in Berlin durch solche Organisation gewinnen k?nnte, getragen durch die Empf?nglichkeit und Befeuerung eines, die Sommit?ten der Intelligenz und des Geschmackes repr?sentirenden Publicums, ist leicht zu ?bersehen.

Die Vereinigung der h?heren Interessen der drei Directionen in der gemeinsamen Leitung der Regierung w?rde auch eine gegenseitige F?rderung garantiren. Der falsche Antrieb feindseliger Concurrenz -- welcher vierundzwanzig Jahre lang dem K?nigl. Theater nachtheilig und dem K?nigst?dter an seiner Ausbildung entschieden hinderlich gewesen und gar keinen Vortheil gebracht hat -- w?rde dem edlen Wetteifer Platz machen: in gleichem Interesse des Nationalruhms sich den Kranz streitig zu machen.

Es braucht kaum noch erw?hnt zu werden, dass auch hier alle drei Theater wetteifern w?rden, sich den Antheil des Hofes ungeschw?cht zu erhalten und die Erf?llung eines Wunsches desselben als einen besondern Vorzug zu betrachten. Auch bei besondern Vorstellungen in den k?nigl. Schl?ssern f?nde verwaltungsm?ssig keine wesentliche Ver?nderung statt, da diese bisher schon besonders in Rechnung kamen.

Freilich m?ssten -- wenigstens bis diese drei Theater sich ganz consolidirt h?tten -- alle ?brigen B?hnen in Berlin geschlossen, auch die itali?nische Oper und das franz?sische Schauspiel verbannt werden. Man muss Theater und Publicum erst im Geist und Sinne f?r ein wahrhaft nationales Theater erstarken lassen, bis man beide verlockender und zerstreuender Rivalit?t preisgeben darf.

Der Zeitpunkt die Theaterschulen einzurichten, ist folgerichtig der einer Reorganisation der Directionen. Bei unk?nstlerischer Leitung der B?hnen konnten die Schulen allerdings nur halbe Frucht bringen, viele ihrer Vortheile w?rden wieder verloren gegangen sein; der k?nstlerischen Direction dagegen werden sie eine organische Vervollst?ndigung ihres Lebens und Wirkens sein.

Wenn der Staat alle K?nste auf eine h?here Bildung des Volkes lenken will, so muss er ihre Uebereinstimmung dazu schon in den Kunstschulen vorbereiten. Die K?nste und die K?nstler m?ssen mit einander verst?ndigt werden. Indem man die Theaterschule mit den bereits bestehenden Anstalten f?r Musik und f?r bildende K?nste vereinigt, wird man eine gr?ssere allgemeine k?nstlerische Bildung des heranwachsenden Geschlechtes erreichen, die jetzt nur zu oft vermisst wird, weil Jeder in seinen Fachstudien eingeengt bleibt.

Auch die Kosten der Schulen w?rden geringer werden, indem viele Gegenst?nde gemeinschaftliche Studien zulassen. Wie sehr Musik- und Theaterschule in einander greifen, hat man l?ngst erkannt -- das Pariser Conservatorium vereinigt darum beide -- aber wie sehr dies auch mit den bildenden K?nsten der Fall ist, hat man sich bisher verhehlt. Nicht allein dass H?lfswissenschaften, wie Geschichte und Mythologie, allen Kunstj?ngern ?bereinstimmend zu lehren sind, dass dem Theatereleven Bildung des Auges f?r Sch?nheit und Charakteristik der Form im Zeichnenunterricht, dass den Z?glingen der bildenden K?nste dagegen zu F?rderung einer harmonischen Bildung Theilnahme an manchem Unterricht der Theaterschule, dem Gesange, der Redekunst, der h?hern Gymnastik u. s. w. w?nschenswerth sein wird, sondern es w?rden auch die beiderseitigen Fachstudien sich f?rdernd ber?hren k?nnen. Die Uebungen der Geberdensprache von den Theatereleven z. B. k?nnten den Sch?lern der bildenden Kunst einen Reichthum lebendiger Motive zu raschen Skizzen liefern, an denen das Urtheil ?ber die beiderseitige Leistung sich sch?rfen w?rde. So k?nnte die gegenseitige Anregung fortwachsend sich bis auf die wirkliche theatralische Th?tigkeit ausdehnen und in der Dramatik eine wahrhafte Verschwisterung aller K?nste erzeugen.

Ueber das Wie? habe ich mich in der angezogenen Schrift erkl?rt.

Der Unterricht hierin wird, bei unserer parlamentarischen Entwicklung, bald zu einer Bedingung guter Erziehung werden.

Noch eine Wohlthat w?rde aus solch einer Universit?t der K?nste erwachsen, indem sie die Missgriffe der jungen Talente ?ber ihren Beruf zu berichtigen verm?chte, wie dies auf den Universit?ten der Wissenschaften der Fall ist, wo mancher J?ngling zu seinem Heile -- wie man es nennt -- umsattelt. Abgesehen von denen, deren Talentlosigkeit in der Schule zur Erkenntniss kommt und die somit bei Zeiten von einer falschen Lebenstendenz geheilt werden k?nnen, giebt es Viele, die sich in unbestimmtem Triebe zur Kunst auf einen falschen Zweig derselben werfen. Wie man auf den jetzigen Kunstakademien wohl junge Bildhauer zu Malern umschlagen sieht und umgekehrt, so w?rde eine allgemeine Kunstschule manchen Theatereleven belehren, dass er zum Maler oder Bildhauer, manchen jungen Maler, dass er zum Schauspieler geboren sei. In den Abtheilungen f?r Musik und Theater w?rden diese gegenseitigen Berichtigungen ebensowenig ausbleiben und jeder wahrhaft zur Kunst berufene junge Mensch w?rde, in noch bildungsf?higer Zeit, an den Platz gestellt werden wohin er geh?rt, wo er der Kunst wahrhaft n?tzen und ?ber seine Zukunft ausser Sorge sein k?nnte.

Denn Wien und Berlin w?rden, auf ihren vielen Theatern, fast den ganzen Nachwuchs aus ihren Schulen anzustellen im Stande sein, hier also w?rden die darauf verwendeten Kosten augenscheinlichen Vortheil bringen. Diese Kosten aber w?rden, wenn die Landesvertreter nicht geneigt w?ren besondere Bewilligungen dazu zu machen, zur Noth von dem bedeutenden Zuschusse, den die B?hnen bereits geniessen, abzuzweigen sein!

K?nstlerische Directionen und Theaterschulen werden auch diese Verh?ltnisse ver?ndern oder sie durch die richtigen Massregeln ausgleichen.

Die Directionen der Stadttheater sind -- man darf sich dar?ber nicht t?uschen -- nichts anderes, als industrielle Unternehmungen. Die Magistrate oder die Regierungspolizei, denen bis jetzt die dramatische Kunst in den Provinzen unterworfen ist, setzen daher auch ihre h?chste Forderung an den Director, bei Uebergabe des Theaters, in seine Zahlungsf?higkeit.

Freilich h?tte die Regierung auch dahin zu wirken, dass die St?dte den verkehrten Grundsatz aufg?ben: vom Theater Nutzen ziehen zu wollen, dass die Stadttheater von einer Menge von Lasten und Abgaben und dadurch von steten Sorgen befreit w?rden, welche die Befolgung reinerer Grunds?tze unm?glich machen.

Es sollte ein Ehrenpunkt f?r unsere St?dte sein -- wie dies in Frankreich der Fall ist -- ihre Schauspielh?user der Kunst ohne Eigennutz zu er?ffnen, dann w?rden sie auch h?here Anspr?che an das, was drinnen geleistet werden soll, machen k?nnen.

Auf die Directionen solcher Theater, welche aus Staatsmitteln Unterst?tzungen erhalten -- wie dies in mehreren Provinzialhauptst?dten Preussens der Fall ist -- w?rde die Regierung einen dictatorischen Einfluss ?ben k?nnen, auf die andern w?rde dieser zun?chst ein vermittelnder, aber darum nicht weniger wichtiger sein.

Und diese Zust?nde werden von den Landesbeh?rden recht eigentlich herbeigef?hrt und gehegt. Das Uebermass der Concessionen, die leichtsinnige Unbedenklichkeit, mit welcher sie ertheilt werden, erschaffen dem Staate eine ganze Klasse von bedauernswerthen und unheilbringenden Landstreichern.

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